Landgericht Duisburg, 2002-07-22, 7 T 144/02

7 T 144/02Kantonsgericht22.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 T 144/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-22

Aktenzeichen: 7 T 144/02

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0722.7T144.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die als sofortige Beschwerde auszulegende Erinnerung der Gläubigerin vom 27.05.2002 wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Duis-burg, Aktenzeichen: 24 M 1715/02, unter Zurückweisung des weitergehenden Rechts-mittels wie folgt abgeändert:

Der dem Schuldner zu verbleibende pfandfreie Betrag wird auf monatlich 776,27 EUR festgesetzt.

Der weitergehende Antrag der Gläubigerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des amtsgerichtlichen Verfahrens trägt der Schuldner.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner zu 9/10, die Gläubigerin zu 1/10.

Wert des Beschwerdeverfahrens: 840,-- EUR.

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