Landgericht Duisburg, 2002-08-09, 10 O 112/02

10 O 112/02Kantonsgericht09.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 112/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-09

Aktenzeichen: 10 O 112/02

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0809.10O112.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicher- heitsleistung in Höhe von 1.200,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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