10 O 112/02•Landgericht Duisburg, 2002-08-09, 10 O 112/02
Landgericht Duisburg, 2002-08-09, 10 O 112/02
10 O 112/02Kantonsgericht09.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 10 O 112/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-09
Aktenzeichen: 10 O 112/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0809.10O112.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicher- heitsleistung in Höhe von 1.200,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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