8 O 86/02•Landgericht Duisburg, 2002-08-29, 8 O 86/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 86/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-29
Aktenzeichen: 8 O 86/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0829.8O86.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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