8 O 314/02•Landgericht Duisburg, 2002-10-01, 8 O 314/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 314/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-01
Aktenzeichen: 8 O 314/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:1001.8O314.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.540,24 Euro nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
für die Zeit vom 16. November 2001 bis zum 31. Dezember 2001 und Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, jedoch
nicht mehr als 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank, seit dem 1. Januar 2002 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizu-
treibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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