1 O 30/02•Landgericht Duisburg, 2002-10-15, 1 O 30/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 30/02 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-15
Aktenzeichen: 1 O 30/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:1015.1O30.02.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Kammer
Tenor
Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 98% und die Beklagte zu 2%.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Es wird nachgelassen, eine Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Den Parteien wird nachgelassen, eine Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische, unbefristet Bürgschaft einer europäischen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.