2 O 6/00•Landgericht Duisburg, 2002-10-23, 2 O 6/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 O 6/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-23
Aktenzeichen: 2 O 6/00
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:1023.2O6.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 42.948,52 EUR nebst
Zinsen in Höhe von 8,75 % seit dem 23.09.1999 Zug um Zug
gegen die Herausgabe des Originals des - in Kopie als Anlage
dem Urteil beigefügten - Schriftstücks mit dem Schuldanerkenntnis vom
06.08.1998 zu zahlen, sowie an die Klägerin weitere
102.258,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8,75 % seit dem 05.03.1999 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 74 % und die Klägerin zu 26 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 %
des jeweils beizutreibenden Betrages.
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