Landgericht Duisburg, 2002-12-10, 6 O 478/01

6 O 478/01Kantonsgericht10.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 478/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-10

Aktenzeichen: 6 O 478/01

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:1210.6O478.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern aufer-

legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangs-

vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages

in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden,

wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe

leisten.

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