6 O 478/01•Landgericht Duisburg, 2002-12-10, 6 O 478/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 6 O 478/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-10
Aktenzeichen: 6 O 478/01
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:1210.6O478.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern aufer-
legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangs-
vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages
in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden,
wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe
leisten.
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