Landgericht Duisburg, 2002-12-16, 3 O 95/02

3 O 95/02Kantonsgericht16.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 95/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-16

Aktenzeichen: 3 O 95/02

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:1216.3O95.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.093,96 Euro nebst fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 10.10.2001 zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt 65 %, die Beklagten 35 % der Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der jeweils zu vollstreckenden Forderung, für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 800,-- Euro abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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