Landgericht Duisburg, 2003-08-01, 10 O 318/02

10 O 318/02Kantonsgericht01.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 318/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-01

Aktenzeichen: 10 O 318/02

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:0801.10O318.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.195,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2002 zu zahlen.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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