8 O 277/02•Landgericht Duisburg, 2003-09-11, 8 O 277/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 277/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-11
Aktenzeichen: 8 O 277/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:0911.8O277.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %
des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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