Landgericht Duisburg, 2003-09-29, 7 T 203/03

7 T 203/03Kantonsgericht29.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 T 203/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-09-29

Aktenzeichen: 7 T 203/03

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:0929.7T203.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2. vom 18. Juli 2003 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 20. Juni 2003 wird als unzulässig verworfen.

Die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 1. und 10. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 20. Juni 2003 werden zurückgewiesen.

Den Beteiligten zu 1., 2. und 10. werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

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