7 T 203/03•Landgericht Duisburg, 2003-09-29, 7 T 203/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 203/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-09-29
Aktenzeichen: 7 T 203/03
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:0929.7T203.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2. vom 18. Juli 2003 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 20. Juni 2003 wird als unzulässig verworfen.
Die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 1. und 10. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 20. Juni 2003 werden zurückgewiesen.
Den Beteiligten zu 1., 2. und 10. werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
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