7 T 125/03•Landgericht Duisburg, 2003-11-19, 7 T 125/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 125/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-19
Aktenzeichen: 7 T 125/03
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:1119.7T125.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Duisburg vom 22.05.2003 - Aktenzeichen 62 IN 85/03 - wird zurückgewiesen.Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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