Landgericht Duisburg, 2003-11-21, 31 Kls-154 Js 947/02-23/03

31 Kls-154 Js 947/02-23/03Kantonsgericht21.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 31 Kls-154 Js 947/02-23/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-21

Aktenzeichen: 31 Kls-154 Js 947/02-23/03

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:1121.31KLS154JS947.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 32 Fällen, davon in 11 Fällen mit nicht geringer Menge und in 21 Fällen gewerbsmäßig handelnd zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens.

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