11 S 112/02•Landgericht Duisburg, 2003-12-10, 11 S 112/02
Landgericht Duisburg, 2003-12-10, 11 S 112/02
11 S 112/02Kantonsgericht10.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 S 112/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-10
Aktenzeichen: 11 S 112/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:1210.11S112.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 22.05.2002 (45 C 5594/01) teilweise dahingehend ab-geändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.
Die Klägerin trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.715,76 € fest-gesetzt.
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