7 T 53/04•Landgericht Duisburg, 2004-04-27, 7 T 53/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 53/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-27
Aktenzeichen: 7 T 53/04
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:0427.7T53.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 28. Januar 2004 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 17. Februar 2004 aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer neu zu bescheiden.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
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