25 O 23/03•Landgericht Duisburg, 2004-04-28, 25 O 23/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 25 O 23/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-28
Aktenzeichen: 25 O 23/03
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:0428.25O23.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreck-bar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuld-nerische Bürgschaft einer bundesdeutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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