7 S 83/04•Landgericht Duisburg, 2004-08-24, 7 S 83/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 S 83/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-24
Aktenzeichen: 7 S 83/04
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:0824.7S83.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Grundurteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 16. März 2004 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 363,14 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 26. März 2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 10 %, die Klägerin zu 90 %.
Die Revision wird zugelassen.
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