2 O 71/03•Landgericht Duisburg, 2004-10-11, 2 O 71/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 O 71/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-11
Aktenzeichen: 2 O 71/03
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:1011.2O71.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.651,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2003 Zug um Zug gegen Rückgabe des Pferdes, Lebens-Nr. 33-03928-95, dunkelbrauner Oldenburger Wallach, geboren 07.05.95, zu zahlen.2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des Pferdes , Lebens-Nr. 33-03928-95, dunkelbrauner Oldenburger Wallach, geboren 07.05.95, im Annahmeverzug befindet.3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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