Landgericht Duisburg, 2004-10-13, 11 T 362/02

11 T 362/02Kantonsgericht13.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 11 T 362/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-13

Aktenzeichen: 11 T 362/02

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2004:1013.11T362.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 06.12.2002 (30 II 32/02 WEG) wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.

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