Landgericht Duisburg, 2005-03-22, 6 O 512/04

6 O 512/04Kantonsgericht22.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 512/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-22

Aktenzeichen: 6 O 512/04

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0322.6O512.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Klage und Widerklage werden abgewiesen.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 15 % und die Beklagte 85 %.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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