Landgericht Duisburg, 2005-06-15, 3 O 310/03

3 O 310/03Kantonsgericht15.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 310/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-15

Aktenzeichen: 3 O 310/03

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0615.3O310.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger USD 21.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.09.2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Sicherheitsleistung darf auch durch Bürgschaft einer Europäischen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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