12 O 122/04•Landgericht Duisburg, 2005-07-11, 12 O 122/04
Landgericht Duisburg, 2005-07-11, 12 O 122/04
12 O 122/04Kantonsgericht11.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 12 O 122/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-11
Aktenzeichen: 12 O 122/04
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0711.12O122.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers zu tragen. Der Streithelfer trägt die durch die Nebenintervention verursachten Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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