7 T 199/05•Landgericht Duisburg, 2005-08-29, 7 T 199/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 199/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-29
Aktenzeichen: 7 T 199/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0829.7T199.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 9. August 2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 26.07.2005 wird zu-rückgewiesen.Der Antrag des Schuldners vom 9. August 2005 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewie-sen.Dem Schuldner werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
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