Landgericht Duisburg, 2005-10-24, 12 O 52/05

12 O 52/05Kantonsgericht24.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 O 52/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-24

Aktenzeichen: 12 O 52/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:1024.12O52.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 12.358,67 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19.4.2005 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte der Beklagten aus der Beteiligung an der GmbH % Co. KG.

Es wird festgestellt, dass sich die Klägerin mit der Annahme der Zug-um -Zug-Leistung seit dem 19.4.2005 in Verzug befindet.

Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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