8 O 319/05•Landgericht Duisburg, 2005-12-05, 8 O 319/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 319/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-05
Aktenzeichen: 8 O 319/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:1205.8O319.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen ihn durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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