Landgericht Duisburg, 2006-05-03, 13 T 54/06

13 T 54/06Kantonsgericht03.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 13 T 54/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-03

Aktenzeichen: 13 T 54/06

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0503.13T54.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 30.12.2005 – 9 H 5/05 –wie folgt abgeändert:

Der Gebührenstreitwert für das selbständige Beweisverfahren wird auf 2.016,- € festgesetzt.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

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