Landgericht Duisburg, 2006-07-05, 11 O 105/05

11 O 105/05Kantonsgericht05.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 11 O 105/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-05

Aktenzeichen: 11 O 105/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0705.11O105.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden , wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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