Landgericht Duisburg, 2006-07-21, 2 O 352/05

2 O 352/05Kantonsgericht21.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 352/05 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-21

Aktenzeichen: 2 O 352/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0721.2O352.05.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird insoweit abgewiesen als der Kläger beantragt festzustellen, dass der zwischen den Parteien am 23.02.2005 geschlossene Architektenvertrag wirksam und nicht aufgrund eines Kopplungsverbotes unwirksam ist.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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