2 O 352/05•Landgericht Duisburg, 2006-07-21, 2 O 352/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 O 352/05 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-21
Aktenzeichen: 2 O 352/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0721.2O352.05.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird insoweit abgewiesen als der Kläger beantragt festzustellen, dass der zwischen den Parteien am 23.02.2005 geschlossene Architektenvertrag wirksam und nicht aufgrund eines Kopplungsverbotes unwirksam ist.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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