Landgericht Duisburg, 2006-07-24, 2 O 507/05

2 O 507/05Kantonsgericht24.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 507/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-24

Aktenzeichen: 2 O 507/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0724.2O507.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.