8 O 150/06•Landgericht Duisburg, 2006-08-17, 8 O 150/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 150/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-17
Aktenzeichen: 8 O 150/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0817.8O150.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Zwangsvollstreckung aus den vollstreckbaren Ausfertigungen der Urkunden des Notars in Saarbrücken vom 26.01.1994, UR-Nr. , wird für unzulässig er-klärt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 100.000 € vorläufig vollstreckbar.
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