13 S 168/05•Landgericht Duisburg, 2006-09-12, 13 S 168/05
Landgericht Duisburg, 2006-09-12, 13 S 168/05
13 S 168/05Kantonsgericht12.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 S 168/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-12
Aktenzeichen: 13 S 168/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:0912.13S168.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.05.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg – 33 C 573/05 – wird auf seine Kosten verworfen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert für die Berufung: 562,10 Euro
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