Landgericht Duisburg, 2006-11-03, 10 O 535/05

10 O 535/05Kantonsgericht03.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 535/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-03

Aktenzeichen: 10 O 535/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2006:1103.10O535.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 05.05.2006 wird aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 05.05.2006 darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der beizutreibenden Beträge fortgesetzt werden.

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