Landgericht Duisburg, 2007-02-01, 12 S 97/06

12 S 97/06Kantonsgericht01.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 12 S 97/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-01

Aktenzeichen: 12 S 97/06

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0201.12S97.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.Die Revision wird zugelassen.

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