7 T 15/07•Landgericht Duisburg, 2007-03-14, 7 T 15/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 15/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-14
Aktenzeichen: 7 T 15/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0314.7T15.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 24.10.2006 dahingehend abgeändert, dass der Schuldnerin aus ihrem Einkommen über den nach der Tabelle zu § 850 c ZPO hinaus pfandfrei zu belassenden Betrag ein weiterer Betrag von 63,- € monatlich zu belassen ist.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Schuldnerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 1.200,- €
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