Landgericht Duisburg, 2007-03-16, 13 T 18/07

13 T 18/07Kantonsgericht16.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 13 T 18/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-16

Aktenzeichen: 13 T 18/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0316.13T18.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Dinslaken vom 12.01.2007 – 32 C 465/06 –, mit dem das Prozesskostenhilfegesuch der Beklagten abgelehnt worden ist, abgeändert und der Beklagten mit Wirkung ab Antragstellung ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. aus beigeordnet.

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