4 O 559/05•Landgericht Duisburg, 2007-04-02, 4 O 559/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 559/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-02
Aktenzeichen: 4 O 559/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0402.4O559.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der zwischen den Beklagten und der (vormals ) abgeschlossene Vorausdarlehensvertrag vom 05.05.1997/22.05.1997 durch den von Beklagtenseite erklärten Haustürwiderruf nicht aufgelöst worden ist, sondern wirksam fortbesteht
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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