Landgericht Duisburg, 2007-04-18, 11 T 47/07

11 T 47/07Kantonsgericht18.04.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 11 T 47/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-04-18

Aktenzeichen: 11 T 47/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0418.11T47.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde der Landeskasse vom 15.01.2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 21.06.2006 wird als unbegründet zu-rückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtli-che Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.

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