11 T 47/07•Landgericht Duisburg, 2007-04-18, 11 T 47/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 T 47/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-04-18
Aktenzeichen: 11 T 47/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0418.11T47.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Landeskasse vom 15.01.2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 21.06.2006 wird als unbegründet zu-rückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtli-che Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
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