4 O 95/06•Landgericht Duisburg, 2007-04-24, 4 O 95/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 95/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-24
Aktenzeichen: 4 O 95/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0424.4O95.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg
auf die mündliche Verhandlung vom 24. April 2007
durch den Richter am Landgericht als Einzelrichter
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 56.704,68 € nebst 4% Zinsen aus 26.329,10 € für die Zeit vom 19. Januar 2000 bis 9. Februar 2000, aus 43.212,10 € für die Zeit vom 10. Februar 2000 bis zum 9. März 2000, aus 53.619,50 € für die Zeit vom 10. März 2000 bis zum 20. März 2000 und aus 56.704,68 € seit dem 21. März 2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig voll-streckbar.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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