10 O 581/05•Landgericht Duisburg, 2007-04-27, 10 O 581/05
Landgericht Duisburg, 2007-04-27, 10 O 581/05
10 O 581/05Kantonsgericht27.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 10 O 581/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-27
Aktenzeichen: 10 O 581/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0427.10O581.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.763,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2005 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, ihren Anspruch gegen auf Heraus-gabe des Verrechnungsschecks der über 23.314,00 €, ausge-stellt von der am 31.05.2005, Scheck-Nr. , an die Klägerin abzu-treten. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist hinsichtlich der Geldforderungen gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % der beizutreibenden Beträge, im übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 € vorläu-fig vollstreckbar.
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