7 T 57/07•Landgericht Duisburg, 2007-06-05, 7 T 57/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 57/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-05
Aktenzeichen: 7 T 57/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0605.7T57.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgericht Duisburg vom 07. März 2007 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Schuldner auferlegt.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 103.298,85 €.
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