7 T 125/07•Landgericht Duisburg, 2007-06-22, 7 T 125/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 125/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-06-22
Aktenzeichen: 7 T 125/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0622.7T125.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird die Zwischenverfügung des Amtgerichts Duisburg vom 05.10.2005 zu Ziffer 2) aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, über den Antrag vom 01.08.2005 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu entscheiden
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