59/39 Ns 16/06•Landgericht Duisburg, 2007-07-23, 59/39 Ns 16/06
Landgericht Duisburg, 2007-07-23, 59/39 Ns 16/06
59/39 Ns 16/06Kantonsgericht23.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 59/39 Ns 16/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-23
Aktenzeichen: 59/39 Ns 16/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0723.59.39NS16.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. kleine Strafkammer
Tenor
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amts-gerichts Dinslaken vom 24.08.2006 im Rechtsfolgenaus-spruch abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Verletzung der Insolvenzantragspflicht und wegen Betruges infünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monatenverurteilt.Die weitergehende Berufung des Angeklagten wird verwor-fen.Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließ-lich des Berufungsverfahrens.- §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 2, 53 StGB, §§ 84 Abs. 1 Nr. 2,64 Abs. 1 GmbHG. -
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