11 T 46/07•Landgericht Duisburg, 2007-07-31, 11 T 46/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 T 46/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-31
Aktenzeichen: 11 T 46/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0731.11T46.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
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Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 21. Februar 2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dinslaken vom 08. Februar 2007 (Az.: 10 K 6 / 05) wird auf seine Kosten zu-rückgewiesen.
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Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 265.000,- € festgesetzt.
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