21 O 643/05•Landgericht Duisburg, 2007-08-02, 21 O 643/05
Landgericht Duisburg, 2007-08-02, 21 O 643/05
21 O 643/05Kantonsgericht02.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 21 O 643/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-02
Aktenzeichen: 21 O 643/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0802.21O643.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 130.384,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 18. Januar 2005 sowie 1.000,20 € Kosten nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 15. März 2006 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 40 % und die Beklagte 60 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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