Landgericht Duisburg, 2007-08-09, 5 S 27/07

5 S 27/07Kantonsgericht09.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 5 S 27/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-09

Aktenzeichen: 5 S 27/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0809.5S27.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 9. Februar 2007 abgeändert.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.279,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2004 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 65% und die Beklagte zu 35% zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Klägerin zu 55% und die Beklagte zu 45% zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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