11 S 68/06•Landgericht Duisburg, 2007-08-22, 11 S 68/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 S 68/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-22
Aktenzeichen: 11 S 68/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0822.11S68.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn (Az.: 8 C 567 / 05) vom 24. Februar 2006 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird gemäß § 3 ZPO auf 618,- € festgesetzt.
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