13 O 12/07•Landgericht Duisburg, 2007-09-04, 13 O 12/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 O 12/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-04
Aktenzeichen: 13 O 12/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0904.13O12.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 18.110,51 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2006 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des PKW VW Golf V 1,6 FSI, Fahrzeugidentnummer 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten sich mit der Rücknahme des PKW VW Golf V 1,6 FSI, Fahrzeugidentnummer in Annahmeverzug befinden.3. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die zu Schadensnummer außergerichtliche Kosten in Höhe von 480,12 € zu zahlen.4. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.6. Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar. Streitwert: bis 20.000 €
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