4 O 477/03•Landgericht Duisburg, 2007-10-01, 4 O 477/03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 477/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-01
Aktenzeichen: 4 O 477/03
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:1001.4O477.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
8.589,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-
zinssatz seit dem 27. 3. 2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die
Beklagte 80 % und der Kläger 20 %.
Das Urteil ist, für den Kläger gegen Sicher-
heitsleistung in Höhe von 115 % des zu
vollstreckenden Betrages, vorläufig voll-
streckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung
durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden
Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher
Höhe leistet.
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