Landgericht Duisburg, 2007-10-01, 4 O 477/03

4 O 477/03Kantonsgericht01.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 O 477/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-01

Aktenzeichen: 4 O 477/03

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:1001.4O477.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

8.589,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5

Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-

zinssatz seit dem 27. 3. 2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die

Beklagte 80 % und der Kläger 20 %.

Das Urteil ist, für den Kläger gegen Sicher-

heitsleistung in Höhe von 115 % des zu

vollstreckenden Betrages, vorläufig voll-

streckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung

durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden

Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

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