Landgericht Duisburg, 2007-10-30, 6 O 179/07

6 O 179/07Kantonsgericht30.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 179/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-30

Aktenzeichen: 6 O 179/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:1030.6O179.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.500 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.1.2007, Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs (Pkw) des Herstellers , amtliches Kennzeichen sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 430,66 € nebst Zinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.2.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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