Landgericht Duisburg, 2007-12-19, 7 T 227/07

7 T 227/07Kantonsgericht19.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 T 227/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-12-19

Aktenzeichen: 7 T 227/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:1219.7T227.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsge-richts Duisburg vom 03.09.2007 wird zurückgewiesen.

Der Antrag des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Be-schwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Schuldner auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 2.800,- €

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