7 T 227/07•Landgericht Duisburg, 2007-12-19, 7 T 227/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 227/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-19
Aktenzeichen: 7 T 227/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:1219.7T227.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsge-richts Duisburg vom 03.09.2007 wird zurückgewiesen.
Der Antrag des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Be-schwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Schuldner auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 2.800,- €
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